Bleibendes schaffen:
mit Ihrer eigenen Stiftung.

Ihre Stiftung fördert ganz gezielt Ihr persönliches Herzensthema.

Ihre Stiftung, als Treuhandstiftung

Bei einer Treuhandstiftung wird das Vermögen durch einen Treuhänder verwaltet, da die Stiftung selbst rechtlich unselbstständig ist und keine eigenen Gremien benötigt. Die Ziele und der Einsatz der Gelder sind vertraglich sowie in der Satzung festgelegt. Diese Struktur bietet hohe Flexibilität, um gemeinnützige Zwecke direkt zu fördern und den Willen des Stifters dauerhaft zu sichern. Während eine rechtsfähige Stiftung in der Gründung oft viele Monate für die behördliche Zulassung braucht, kann eine Treuhandstiftung – wenn das Konzept steht – oft innerhalb von 2 bis 4 Wochen errichtet werden.

SCHRITT FÜR SCHRITT

Die wichtigsten
Antworten auf
Ihre Fragen

Für die Gründung einer Treuhandstiftung gibt es keine festen gesetzlichen Mindestbeträge, jedoch wird üblicherweise ein (Ziel-) Vermögen von mindestens 500.000 Euro empfohlen, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten. Dieses Vermögen dient als Kapitalstock, dessen Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Sie können zum Errichtungszeitpunkt mit einem geringeren Betrag starten; mit der Absicht, zukünftig die Ertragskraft zu stärken.

Selbstverständlich. Viele Stifter empfinden die Treuhandstiftung als ideale Lösung: Sie bleiben das Herz und der Kopf der Stiftung, sind aber von den administrativen Pflichten befreit. Über ein Gremium (z. B. Kuratorium oder Stiftungsvorstand) können Sie die Vergabe der Mittel aktiv steuern. Unabhängig davon ist vertraglich garantiert, dass die Erträge ausschließlich Ihrem festgelegten Zweck zugutekommen.

Die Verwaltung erfolgt durch den Treuhänder, der rechtlich Eigentümer des übertragenen Vermögens ist, es aber ausschließlich im Sinne des Stifters verwaltet.

Aufgaben des Treuhänders

  • Verwaltung des Kapitals
  • Auszahlung von Erträgen für die definierten Stiftungszwecke
  • Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Anforderungen

Der Stifter kann gerne Einfluss auf die Zweckverwirklichung nehmen, indem er beratend oder in einem Stiftungsvorstand mitwirkt.

Eine Treuhandstiftung kann auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. In der Regel empfiehlt es sich, eine kapitalstockerhaltende Stiftung zu errichten. Somit können Projekte über erzielte Kapitalerträge (aus Investitionen) dauerhaft gefördert werden. Dies wird im Treuhandvertrag geregelt.

Indirekt, ja. Eine Treuhandstiftung ist rechtlich gesehen keine eigene Person (keine „juristische Person“). Deshalb kann sie rein technisch nicht als Erbe im Testament stehen. Die Lösung: Trennung von „Recht“ und „Wirtschaft“.

Der Treuhänder (die Dachstiftung) fungiert hier sozusagen als der „Körper“ Ihrer Stiftung.

  1. Der Erbe (Rechtsträger): Das ist die Dachstiftung. Sie nimmt das Erbe formal an.

  2. Die Auflage: Im Testament steht nicht einfach „Die Dachstiftung erbt alles“, sondern:

    „Die Dachstiftung erbt mein Vermögen mit der Auflage, dieses als das Sondervermögen in „Meine Stiftung“ getrennt vom eigenen Vermögen zu verwalten und die Erträge ausschließlich für den von mir bestimmten „Zweck XY“ zu verwenden.“

Es ist sehr komfortabel. Sie behalten Ihr Vermögen bis zur letzten Sekunde. Erst danach kümmert sich die Dachstiftung (als Experte) um alles: Sie nimmt das Erbe an, schichtet das Vermögen um, verwaltet (oder verkauft) z.B. Immobilie(n) und sorgt dafür, dass Ihr Förderzweck „ewig“ weiterlebt.

Wichtig: Das muss zwingend in einem Testament oder Erbvertrag geregelt sein. Eine bloße Absichtserklärung reicht nicht.

Einfache Umsetzung

Welche Vorteile bietet

eine Treuhandstiftung

Schnelle und einfache Gründung

Individuelle Gestaltung

Geringer Verwaltungsaufwand

Kostenersparnis

Steuervorteile

Sicherheit und Nachhaltigkeit

UNSERE EXPERTEN

Ihre Ansprechpartner

*Wischen, um mehr zu sehen